April 2023

Am 13.04.2023 fand ein Gespräch einer Abordnung der Betroffeneninitiative (5 Personen) mit Herrn Generalvikar Wilk statt. Von der Stabsabteilung waren außerdem anwesend: Herr Richter und Frau Mederacke.

Hier einige Antworten von GV Wilk auf die von der Betroffeneninitiative Hildesheim gestellten Fragen.

  • Wie zufrieden ist das Bistum Hildesheim mit der Anerkennung des Leids?
  • Werden die Zahlungen als Gerecht empfunden?
  • Wenn Zahlungen wissentlich nicht gerecht sind, warum geht das Bistum Hildesheim keinen Sonderweg?

Hinter den meisten Fällen stehen keine Gerichtsverfahren, d.h. wir arbeiten mit dem Instrument der Plausibilität. Die Summe hat einen symbolischen Wert. Man muss auch sagen, dass viele Fälle nicht geprüft werden, auch nicht geprüft werden können. Aber im Blick auf die staatliche Anerkennungszahlen muss ich sagen, dass wir nicht schlecht aussehen. Wir halten uns nach wie vor an das, was an einer anderen Stelle uns vorgegeben wird, und dass werden wir auch künftig so halten.

Ich finde es als vermessen, eine Aussage zu machen, ob ich es gerecht oder ungerecht empfinde. Ich kann es gar nicht leisten mit allen Betroffenen zu sprechen. Der Bischof hat mit einigen gesprochen, aber da geht es in den wenigsten Fällen um die Frage der Anerkennung des Leids, sondern immer um die persönliche Situation.

Mir steht es nicht zu, zu sagen, ob ich es als gerecht empfinde. Auf welcher Grundlage soll ich das sagen? Ich muss mich auf die Expertise der Experten verlassen.

Wir werden als Bistum Hildesheim keinen Sonderweg gehen, wir werden uns an die, von der Bischofskonferenz vorgegebenen Wege halten. Ich finde alle Sonderwege als ungerecht und auch unverantwortlich, wenn einige Bistümer einen Sonderweg gehen. Ich kommuniziere, dass die Betroffenen die Zahlungen für ungerecht empfinden. Damit bin ich auch mit meiner Haltung versöhnt.

Das Bistum muss bei den Ausgaben der Anerkennungsleistungen darauf achten, nicht in den Bereich der Beliebigkeit zu gehen, sondern auch da ist es wichtig, feste Regelungen zu haben. Wenn es eine Klagewelle gibt, muss man gucken, was das bedeutet.

 

März 2022

Die Betroffeneninitiative-Hildesheim war vertreten durch Thomas Hartmann und Jens Windel zur Eröffnung von der Ausstellung "Shame" in das Filmhaus Köln eingeladen. Dieses sehr beeindruckende Projekt hat uns fasziniert. Maria Mesrian von Umsteuern e.V. Köln lud zudem viele Betroffene/Initiativen und Vereine zu einem Netzwerktreffen ein. Dieser Tag war ein wichtiger Schritt um gemeinsam Empowerment zu schaffen.

 

Februar 2023

Die Betroffeneninitiative Hildesheim durfte an der Anhörung im Landtag NRW teilnehmen. In Vorbereitung an eine Plenarsitzung wurde die Fachexpertise von Betroffenen gefordert. Jochen Riedel von Umsteuern e.V, Jens Windel und Karl Haucke trafen sich dazu, um die komplexen Fragen miteinander zu diskutieren und gemeinschaftlich zu beantworten.

Jochen Riedel konnte uns dadurch Gehör verschaffen und bestand durch ein fabelhaftes Auftreten vor Politik und Vertretern der beiden Kirchen.

 

November 2022

Die Betroffeneninitiative-Hildesheim forderte im März 2022 den Rücktritt von Weihbischof Bongartz. Ende November kam es nun endlich zu einem Gespräch mit Weihbischof Bongartz auf dem Domhof. Die erarbeiteten Vorwürfe aus der Studie "Wissen teilen" wurden dementiert oder entzogen sich seinem Gedächnis. Eine 2. Entschuldigung wurde durch Weihbischof abgelehnt.

 

Juli 2022 - August 2022

Das Bistum Hildesheim wollte zusammen mit der Betroffeneninitiative den Gedenktag 18.11. gemeinsam planen und umsetzen. Die Betroffeneninitiative-Hildesheim zog sich jedoch zurück weil sie einen Ort wie den Dom für eine Gedenkfeier nicht angebracht halten.

 

Juli 2022 - fortlaufend

Das Bistum Hildesheim stellte die Anfrage an die Betroffeneninitiative-Hildesheim für eine Mitarbeit im Arbeitskreis "Erinnerungskultur". Ziel der AG soll es sein, vielfältige Formate zu entwickeln, die zu einem Erinnern/Gedenken führen.

 

März 2022

Zum ersten mal in der Geschichte, fand ein Benefiz-Flohmarkt auf dem Domhof in Hildesheim statt. Bei Sonnenschein und strömen von Besuchern, konnten die 55 Standbetreiber ihre Waren anbieten. Die zahlreichen Kuchenspenden werteten den  Kaffeestand auf. Die Standgebühr,der Kuchen und die Getränke wurden gegen freiwillige Spenden verteilt und 1:1 an die Stiftung Hof Schlüter übergeben. Insgesamt durften sich die Ukrainischen Heimkinder über 2635,00 € freuen.

Januar 2022

Ende Januar beginnen endlich die Auswahlgespräche zum Betroffenenbeirat in der Metropolie Hamburg / Osnabrück / Hildesheim. Aufgrund der derzeitigen Situation finden die Gespräche per Videokonferenzen statt.

September 2021

Am 14.09.2021 um 11:00 Uhr lädt die Expertengruppe zur Pressekonferenz ein. Vorgestellt wird der Abschlussbericht zum Projekt "Wissen teilen" ein. Den kompletten Abschlussbericht und die Stellungnahmen dazu finden Sie [hier]. Ein Livestream der Pressekonferenz wird auf Youtube zu sehen sein: [hier].

Juni 2021

Die Arbeitsgruppe "Nachsorge/Fürsorge" nimmt ihre Arbeit auf. Weitere Informationen finden sich auf unserer "Pinnwand".

02. Mai 2021

Die Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim sucht nach Betroffenen, die Interesse an einer Arbeitsgruppe haben.

Gemeinsam mit dem Bistum Hildesheim möchten wir zu dem Thema "Nachsorge/Fürsorge" den Dialog führen (vgl. Fragen 15/16, s.u.).
Möglich wären auch virtuelle Treffen über Zoom oder ähnliche Programme. Bitte melden Sie sich bei uns über E-Mail oder direkt beim Bistum Hildesheim.

 

18. März 2021: (Update)

Das Erzbistum Hamburg hat sich an den Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz gewandt mit der Idee, dort das Berufungskonzept für die Kommission etc. seitens der Metropolie vorzulegen. Die Betroffenen in der Arbeitsgruppe in Hildesheim wurden darüber nicht informiert.
Die Folgen der heutigen Bitte von Erzbischof Heße um seine Entpflichtung für die Metropoliepläne sind derzeit für uns nicht absehbar.
(Kann ein kommissarischer Leiter des Erzbistums Kommission und Beirat sowie die Gemeinsame Erklärung von UBSKM und DBK gültig einsetzen?)

Februar 2021:

Stellungnahme der Betroffeneninitiative zu den Metropolieplänen

Da die Betroffeneninitiative die Pläne des Bistums, die Aufarbeitungskommission und den Betroffenenrat (vgl. "Gemeinsame Erklärung UBSKM und DBK") auf Ebene der Metropolie (Hamburg, Osnabrück, Hildesheim) zu gründen, äußerst skeptisch sieht, haben wir Mitte Februar 2021 eine Stellungnahme hierzu ans Bistum geschickt.

Diese und die sehr zeitnahe Antwort durch Generalvikar M. Wilk können Sie hier nachlesen:

Unsere Stellungnahme (16.02.2021): [Link]

Die Antwort des Bistums (19.02.2021): [Link]


 

Februar - Mai 2021:

Unsere Fragen an die Bistumsleitung

(sobald wir Antworten bekommen, werden diese ergänzt)

Basis unserer Fragen sind u.a.:

(A) die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst", 2019 [Link zur Ordnung],

(B) die "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des UBSKM und der DBK", 2020 [Link zur Erklärung]

(C) der Antrag auf Anerkennung des Leids [Link zum Antrag]

(D) ein verschriftliches Interview von katholisch.de mit Weihbischof Bongartz aus 2015 [Link zum Artikel]

Update: Die ersten Fragen wurden am 14.02.2021 seitens des Bistums beantwortet. Frau Fischer, Leiterin des Bischöflichen Beraterstabs, schrieb uns.
Weitere Fragen wurden bei den Treffen der Arbeitsgruppe am 04.03.2021 (kleiner Kreis), 16.04.2021 (kleiner Kreis) und 28.04.2021 (großer Kreis) erörtert.

Themenbereich „Institutionelle Gremien“
(Aufarbeitungskommission, Betroffenenrat, bischöflicher Beraterstab)

  1. Wann startet das Berufungsverfahren für die Kommission und den Betroffenenbeirat?
    Wie sieht der aktuelle Zeitplan aus?

    Der Aufruf zur Meldung einer Interessensbekundung zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat erfolgt am 06.10.2021.

  2. Warum soll die Kommission (und damit auch der Beirat) auf Ebene der Metropolie unter der Federführung des Erzbistums Hamburg eingesetzt werden?
    Haben wir mit Blick auf die vielen Opfer, Täter und Taten nicht genügend Arbeit für eine eigene (ehrenamtliche!) Kommssion im Bistum Hildesheim?

  3. Wann wird die "Gemeinsame Erklärung des UBSKM und der DBK" im Bistum Hildesheim für verbindlich erklärt?

    Antwort des Bistums auf die Fragen 1 bis 3:
    "In den letzten Wochen fanden viele Gespräche zwischen den (Erz-)Bistümern statt, in denen man sich über das gemeinsame Vorgehen bei der Installierung der Aufarbeitungskommission und dem Berufungsverfahren abgestimmt hat. Die Texte für die Vereinbarung zum gemeinsamen Vorgehen beim Berufungsverfahren für den Betroffenenrat liegen nun zur Unterschrift vor. Es ist geplant, dass noch in diesem Monat (Februar 2021) der öffentliche Aufruf für das Bewerbungsverfahren stattfindet. Die Texte für das gemeinsame Vorgehen einer Aufarbeitungskommission befinden sich noch in der Abstimmung. Es ist geplant, dass die Aufarbeitungskommission sich konstituiert, wenn die Mandatierung der Mitglieder des Betroffenenrates stattgefunden hat. Eine Sitzung ohne die mandatierten Personen aus dem Betroffenenrat wird nicht stattfinden. Die Installierung der Aufarbeitungskommission auf Metropolieebene ist eine Entscheidung der Bischöfe gewesen. Die Entscheidung fußt auf der Überzeugung, in der Metropolie enger zusammenarbeiten zu wollen - auch im Themenbereich "sexualisierte Gewalt".
    Update 03.03.21:
    Noch ist kein Aufruf veröffentlicht worden
    . Jedoch findet sich auf der Homepage des Bistums Osnabrück eine Information über eine zusätzliche Kommission nach den Standards des UBSKM auf Bistumsebene. Die Einrichtung einer Kommission auf Metropolieebene wird dort mit der gemeinsamen Geschichte mit dem Erzbistum Hamburg begründet.

  4. Werden zukünftig auch Betroffene dem bischöflichen Beraterstab angehören?
    [vgl. Ordnung der DBK, 2019: 7. [...] Dem Beraterstab sollen auch von sexuellem Missbrauch Betroffene angehören."]

  5. Warum ist die Fachstelle Prävention nicht im Beraterstab vertreten?
    (vgl. Ordnung der DBK, 2019, und Empfehlungen des IPP-Gutachtens, 2017)

  6. Sind die Ansprechpersonen in ein (über)regionales Netzwerk eingebunden?
    (vgl. Empfehlungen des IPP-Gutachtens)

    Ergebnis des Gesprächs im Arbeitskreis / Antworten auf Fragen 4 bis 6:
    Der Beraterstab befindet sich in einer Phase der Umstrukturierung, die aufgrund der Vorgaben nötig wird. Zukünftig sollen sowohl Betroffene als auch die Fachstelle Prävention im Beraterstab vertreten sein. Die Fachstelle für Prävention und auch die Referentin des Beraterstabs stehen auf Metropolieebene und z.T. auch darüber hinaus in Kontakt mit den entsprechenden Stellen in anderen Bistümern. "Luft nach oben" sei aber noch.

  7. Werden die Aufarbeitungskommission und der Betroffenenrat von einem unabhängigen Gremium ausgesucht?

    Ergebnis der Gespräch im Arbeitskreis / Antworten auf Frage 7:
    Die erste Gruppe der Aufarbeitungskommission wird von den fünf beteiligten Landesregierungen bestimmt, die zweite entsenden die Bistümer, die dritte die Betroffenenräte der drei Bistümer (je drei Personen). Der Betroffenenrat des Bistums Hildesheim soll von einem unabhängigen Gremium nach einem Auswahlverfahren bestimmt werden. Dieses Gremium muss noch gebildet werden.
    Update: Die Metropolie will ein unabhängiges Institut mit der Bildung des Betroffenenrates beauftragen.

    Themenbereich „Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt im Bistum“

  8. Werden zukünftig alle möglicherweise betroffenen Gemeinden informiert, wenn Missbrauchstaten eines Bistumsangehörigen offenbar werden?

    Antwort des Bistums auf die Frage 8:
    "Bislang wurden die Pfarrgemeinden vom Bistum nicht informiert, wenn eine Meldung über einen Missbrauch vorlag. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt dies zukünftig möglich sein kann - auch im Sinne der konkret meldenden Person - ist Gegenstand der Überlegungen für die Weiterentwicklung des Berichtswesen."

  9. Erhalten zukünftig die Gemeinden Einblick in die wesentlichen Teile der Priesterakte, wenn Priester (auch als Ruhestandsgeistliche) hinzuversetzt werden?

  10. Ist es vorgesehen, dass für jeden bekannten Täter eine ähnliche Arbeitsgruppe wie in den Fällen Heinrich Maria J. und Georg M. eingesetzt wird, die in den Gemeinden und Akten recherchiert?
    Wer entscheidet über die Einsetzung und Beauftragung solcher Aufarbeitungsprojekte?

    Ergebnis der Gespräche im Arbeitskreis / Antwort auf Frage 10:
    Auf Bistumsebene werden auch künftig Aufarbeitungsprojekte, die extern vergeben und bei denen auch Betroffene einbezogen werden, initiiert. Diese werden über die neue Stabsstelle "Prävention, Intervention, Aufarbeitung" angebunden - jedoch nur in Form eines "Back Office", ansonsten sind sie unabhängig. Die Arbeitsaufträge sollen durch die Aufarbeitungskommission auf Metropolieebene formuliert bzw. durch diese begleitet werden.

  11. Ist es vorgesehen, dass die Priesterakten der im Bistum tätigen (Ruhestands-)Priester auf Hinweise zu Taten/Veranlagungen durchgesehen und ggf. die Staatsanwaltschaften nach Anzeigen bzgl. verjährter Taten befragt werden?

  12. Wird den Opfern zukünftig qua Erlaubnis des Ortsordinarius Einblick in die Priesterakte gewährt, auch wenn der Betreffende noch keine 40 Jahre tot ist?
    (vgl. KAO)

  13. Werden bistumsseitig Täternetzwerke (auch hin zu anderen Bistümern und Orden) recherchiert und ggf. offengelegt?

    Laut Bistum und dem Orden der Vincentinerinnen soll es ein gemeinsames Aufarbeitungsprojekt zum Bernwardshof/Hildesheim geben.

  14. Altbischof Janssen wurde 2012 in die Bischofsgruft umgebettet. Ist angedacht, dies rückgängig zu machen oder wenigstens ein Hinweisschild anzubringen?
    Aus Opferperspektive ist solch posthume (Ver-)Ehrung eines Täters im öffentlichen Raum unerträglich.

  15. Behält das Bistum Betroffene und Täter im Blick?
    (vgl. Empfehlungen des IPP-Gutachtens 2017, „fallbezogenes Monitoring“)

    Ergebnis der Gespräche im Arbeitskreis / Antwort auf Frage 15:
    Die Betroffeneninitiative und das Bistum werden in einer weiteren Arbeitsgruppe (je zwei Vertreter*innen) über konkrete Maßnahmen und Möglichkeiten der Nach- bzw. Fürsorge für die Betroffenen beraten. Die Mitglieder sind noch zu benennen.

  16. Hat das Bistum Hildesheim auch die Co-Betroffenen (Eltern, Partner/in, Geschwister, Kinder) im Blick? (vgl. Präambel der Ordnung der DBK, 2019)

    Unter anderem hierfür wurde der Arbeitskreis "Fürsorge/Nachsorge" zwischen Bistum und Betroffeneninitiative eingesetzt.

  17. Wann wird der Bericht der eingesetzten Expertengruppe veröffentlicht?

    Antwort des Bistums auf die Frage 17:
    "Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (Gespräch mit betroffenen Personen und Zeitzeugen; Schutz von Personen aus der Risikogruppe in der Expertengruppe) und die Menge an zu bearbeitenden Unterlagen hat den eigentlichen Veröffentlichungstermin der Expertengruppe verzögert. Im Moment erstellt die Expertengruppe einen internen Zeitplan, der im ersten Quartal dieses Jahres mit dem Bistum diskutiert werden soll."
    Update: Es wird erst im Herbst zu einer Veröffentlichung kommen.

  18. Welche Unterstützung erhalten (betroffene) kirchliche Einrichtungen, Dekanate und Pfarreien im Bistum Hildesheim, um die Aufarbeitung vor Ort bewältigen zu können? Wie werden sie über den Stand laufender Verfahren informiert?
    (vgl. Ordnung der DBK, 2019)

    Themenbereich „Neues Verfahren zur Anerkennung des Leids“

  19. Informiert das Bistum die Betroffenen aktiv über das neue Anerkennungsverfahren (medial/persönlich/über die Initiative)?

    Ergebnis der Gespräche im Arbeitskreis / Antwort auf Frage 19:
    Beim ersten Treffen des Arbeitskreises in "großer Runde" im April (inkl. Bischof, Generalvikar, Leiterin des Beraterstabs) wurde auch bistumsseits ein offensiveres Vorgehen befürwortet - so steht die Idee eines gemeinsamen Briefs an die bekannten Betroffenen im Raum. Hier sind noch die Problemkreise der möglichen Retraumatisierung und des rechtlichen Rahmens zu bearbeiten.

  20. Wann wird es unabhängige Anlaufstellen für Betroffene geben, die auch beim Antrag auf Anerkennung helfen können? [vgl. Ordnung der DBK, 2019: 4. [...] soll mindestens eine nichtkirchliche Fachberatungsstelle als unabhängige Anlaufstelle benannt werden."]

    Antwort des Bistums auf die Frage 20:
    "In den letzten Tagen hat die Deutsche Bischofskonferenz einen Mustervertrag für die Kooperation mit unabhängigen Anlaufstellen versandt, die die betroffenen Personen beraten und begleiten sollen. Diese unabhängigen Anlaufstellen sind laut Mustervertrag nicht direkt in dem "Verfahren auf Anerkennung" vorgesehen. Die Konsequenzen dieses Mustervertrags werden im Moment überprüft."

  21. Werden die Anträge auf Anerkennung des Leids auch offline zur Verfügung gestellt?

    Das Bistum schickt die Anträge auch auf telefonische Anfrage hin in Papierform raus.

  22. Wird es die Anträge auf Anerkennung des Leids auch in einfacher Sprache geben?

    Wohl nicht. Dafür haben wir seitens der Initiative einen Ankreuzbogen entwickelt, der dem Antrag beigelegt werden kann; dieser ist z.B. auf der Eingangsseite zu finden.

  23. Wie geht das Bistum mit Betroffenen des Bernwardshof/Hildesheim um? Werden sie als Bistumsbetroffene anerkannt? Die Vinzentinerinnen nehmen am Verfahren über die UKA (derzeit) nicht teil.

    Ergebnis des Gesprächs im Arbeitskreis:
    Die Thematik "Bernwardshof" ist derzeit noch ungeklärt.
    Frau Dr. Kramer ist Ansprechperson für die betroffenen, ehemaligen Heimkinder. Bisher laufen die Anträge auf Anerkennung über die Referentin des Beraterstabs - dies soll aber zeitnah geändert werden. Das Bistum wird deshalb das Gespräch mit den Vinzentinierinnen suchen.

  24. Wie geht das Bistum mit Rückfragen der UKA um? Wer bearbeitet sie? Werden die Opfer (nochmals) befragt?

  25. Wann wird den Betroffenen juristischer Beistand (z.B. hinsichtlich der Durchsetzung von Rechten) gewährt?

    Antwort des Bistums auf die Frage 25:
    "Die Leistungen in Anerkennung des Leids werden als freiwillige Leistungen und unabhängig von Rechtsansprüchen erbracht. Dies geschieht als Zeichen der institutionellen Mitverantwortung und zur Sicherstellung von Leistungen an Betroffene ohne eine gerichtliche Geltendmachung und insbesondere, wenn nach staatlichem Recht vorgesehene Ansprüche gegenüber dem Beschuldigten wegen Verjährung oder Tod nicht mehr geltend gemacht werden können. (aus: "Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids") Während des Verfahrens stehen die beauftragten Ansprechpersonen des Bistums als Unterstützung den antragstellenden Personen zur Seite."



    "Wir gehen in der Spur der Opfer" (WB Bongartz, 2015), d.h. die Opfer geben den Weg vor.
    Wann wird dies Realität?